Prüfung des Antrags
Die Pensionsversicherung (PV) prüft die Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit Ihres Antrags und ermittelt den zuständigen Versicherungsträger.
Wenn ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist, benötigen Sie von diesem eine Kostenübernahmeerklärung. Kontaktieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung.
Die PV entscheidet auch über die geeignete Einrichtung und die Dauer der Reha. Dabei stehen die medizinische Behandlung und die Therapie im Vordergrund.
Wir arbeiten daran, den Bearbeitungsprozess effizient zu gestalten, damit Sie Ihre Reha so schnell wie möglich beginnen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass persönliche Wünsche nur eingeschränkt berücksichtigt werden können.